Zweitwohnsitz ummelden
An- oder Ummeldung eines Zweitwohnsitzes beim Bürgeramt des neuen Wohnorts.
So gehen Sie vor
- 1
Termin beim Bürgeramt am Zweitwohnort
Persönliches Erscheinen erforderlich.
- 2
Wohnungsgeberbestätigung vorlegen
Vom Vermieter oder Eigentümer auszufüllende Bescheinigung.
- 3
Meldebestätigung erhalten
Der Zweitwohnsitz ist registriert, ggf. Zweitwohnungsteuer fällig.
Benötigte Unterlagen
- WohnungsgeberbestätigungPflicht
Pflichtdokument nach Bundesmeldegesetz.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Zweitwohnungsteuer nicht gemeldet
- • Ummeldung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung beziehen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zweitwohnungsteuer nicht gemeldet
- •Ummeldung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.