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Zweitwohnsitz ummelden

An- oder Ummeldung eines Zweitwohnsitzes beim Bürgeramt des neuen Wohnorts.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin beim Bürgeramt am Zweitwohnort

    Persönliches Erscheinen erforderlich.

  2. 2

    Wohnungsgeberbestätigung vorlegen

    Vom Vermieter oder Eigentümer auszufüllende Bescheinigung.

  3. 3

    Meldebestätigung erhalten

    Der Zweitwohnsitz ist registriert, ggf. Zweitwohnungsteuer fällig.

Benötigte Unterlagen

  • WohnungsgeberbestätigungPflicht

    Pflichtdokument nach Bundesmeldegesetz.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Zweitwohnungsteuer nicht gemeldet
  • Ummeldung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung beziehen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zweitwohnungsteuer nicht gemeldet
  • Ummeldung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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