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Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen

Verfahren zur Prüfung der Umweltauswirkungen größerer Bau- oder Industrievorhaben (UVP) als Teil des Genehmigungsverfahrens.

Bearbeitung: ca. 8 Monate
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    UVP-Pflicht klären (Vorprüfung)

    Anhand der Anlagen zum UVP-Gesetz prüft die Behörde, ob eine UVP erforderlich ist.

  2. 2

    Unterlagen einreichen und Beteiligung

    Öffentlichkeit und Fachbehörden werden beteiligt, oft mit Erörterungstermin.

  3. 3

    Zusammenfassende Darstellung und Bewertung

    Ergebnis fließt in die Genehmigungsentscheidung ein.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 8 Monate

Offiziell: max. ca. 6 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Erforderlichkeit der UVP (UVP-Pflicht oder Vorprüfung) zu spät geprüft
  • Unterlagen zur Umweltverträglichkeit unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nicht durch Auflagen vermeidbar sind

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Vorhabenträger größerer Projekte (z. B. Industrieanlagen, Straßenbau, Windparks), für die eine UVP-Pflicht besteht.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 8 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Erforderlichkeit der UVP (UVP-Pflicht oder Vorprüfung) zu spät geprüft
  • Unterlagen zur Umweltverträglichkeit unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nicht durch Auflagen vermeidbar sind

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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