Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen
Verfahren zur Prüfung der Umweltauswirkungen größerer Bau- oder Industrievorhaben (UVP) als Teil des Genehmigungsverfahrens.
So gehen Sie vor
- 1
UVP-Pflicht klären (Vorprüfung)
Anhand der Anlagen zum UVP-Gesetz prüft die Behörde, ob eine UVP erforderlich ist.
- 2
Unterlagen einreichen und Beteiligung
Öffentlichkeit und Fachbehörden werden beteiligt, oft mit Erörterungstermin.
- 3
Zusammenfassende Darstellung und Bewertung
Ergebnis fließt in die Genehmigungsentscheidung ein.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 8 Monate
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Erforderlichkeit der UVP (UVP-Pflicht oder Vorprüfung) zu spät geprüft
- • Unterlagen zur Umweltverträglichkeit unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nicht durch Auflagen vermeidbar sind
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vorhabenträger größerer Projekte (z. B. Industrieanlagen, Straßenbau, Windparks), für die eine UVP-Pflicht besteht.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 8 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Erforderlichkeit der UVP (UVP-Pflicht oder Vorprüfung) zu spät geprüft
- •Unterlagen zur Umweltverträglichkeit unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die nicht durch Auflagen vermeidbar sind
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.