Untätigkeitsklage erheben
Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat.
So gehen Sie vor
- 1
Frist von mindestens 3 Monaten abwarten
Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.
- 2
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
- 3
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der AntragstellungPflicht
Kopie des gestellten Antrags oder Widerspruchs mit Datum.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 8 Monate
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
- • Zuständiges Gericht nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- • Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
- • Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 8 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
- •Zuständiges Gericht nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
- •Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.