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Recht & Justiz

Untätigkeitsklage erheben

Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn eine Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb angemessener Frist entschieden hat.

Bearbeitung: ca. 8 Monate
Erfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist von mindestens 3 Monaten abwarten

    Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.

  2. 2

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen

    Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.

  3. 3

    Gerichtliche Entscheidung

    Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der AntragstellungPflicht

    Kopie des gestellten Antrags oder Widerspruchs mit Datum.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 8 Monate

Offiziell: max. ca. 12 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
  • Zuständiges Gericht nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
  • Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 8 Monate

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
  • Zuständiges Gericht nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
  • Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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