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Familienleistungen

Unterhaltsvorschuss beantragen

Staatliche Ersatzleistung für Kinder, deren alleinerziehender Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Jugendamt stellen

    Formular mit Angaben zu Kind, Wohnsituation und Unterhaltszahlungen.

  2. 2

    Mitwirkung bei Rückgriff

    Das Jugendamt versucht, den Unterhalt vom anderen Elternteil zurückzufordern.

  3. 3

    Auszahlung

    Monatliche Zahlung gestaffelt nach Altersstufe des Kindes.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des KindesPflicht
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)PflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Nachweis über ausbleibende Zahlungen fehlt
  • Adresse des anderen Elternteils nicht angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind lebt bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen
  • Anderer Elternteil zahlt regelmäßig Unterhalt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren (unter Bedingungen), deren Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird.

Einkommensgrenze

Für Kinder ab 12 Jahren: eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils muss mind. 600 € (West)/600 € (Ost) betragen, sonst Ausschluss.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nachweis über ausbleibende Zahlungen fehlt
  • Adresse des anderen Elternteils nicht angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind lebt bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen
  • Anderer Elternteil zahlt regelmäßig Unterhalt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Bis zu welchem Alter gibt es Unterhaltsvorschuss?

Bis zum 18. Geburtstag, für 12- bis 17-Jährige unter zusätzlichen Voraussetzungen (eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils, kein Bürgergeld-Bezug des Kindes).

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