Unterhaltsvorschuss beantragen
Staatliche Vorleistung für Kinder, deren anderer Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt zahlt (§§ 1–9 UhVorschG).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Jugendamt stellen
Mit Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis und Nachweisen über ausbleibenden Unterhalt.
- 2
Jugendamt prüft Anspruchsvoraussetzungen
Jugendamt versucht, Unterhalt beim anderen Elternteil einzutreiben.
- 3
Monatliche Auszahlung
Höhe nach Altersstufe (2024: bis 6 J. 230 €, 6–12 J. 301 €, 12–18 J. 395 €).
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des KindesPflicht
Nachweis der Elternschaft.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nicht rückwirkend gestellt (gilt ab Antragstellung)
- • Anschrift des anderen Elternteils nicht bekannt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kind lebt nicht im Haushalt des Antragstellers
- • Anderer Elternteil zahlt ausreichend
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alleinerziehende Elternteile für Kinder bis 18 Jahre, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.
Einkommensgrenze
Ab 12 Jahren: Kind darf keine SGB-II-Leistungen beziehen (außer bei ausreichendem Einkommen des Elternteils).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht rückwirkend gestellt (gilt ab Antragstellung)
- •Anschrift des anderen Elternteils nicht bekannt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kind lebt nicht im Haushalt des Antragstellers
- •Anderer Elternteil zahlt ausreichend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.