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Familienleistungen

Unterhaltsvorschuss beantragen

Staatliche Vorleistung für Kinder, deren anderer Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt zahlt (§§ 1–9 UhVorschG).

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Jugendamt stellen

    Mit Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis und Nachweisen über ausbleibenden Unterhalt.

  2. 2

    Jugendamt prüft Anspruchsvoraussetzungen

    Jugendamt versucht, Unterhalt beim anderen Elternteil einzutreiben.

  3. 3

    Monatliche Auszahlung

    Höhe nach Altersstufe (2024: bis 6 J. 230 €, 6–12 J. 301 €, 12–18 J. 395 €).

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des KindesPflicht

    Nachweis der Elternschaft.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nicht rückwirkend gestellt (gilt ab Antragstellung)
  • Anschrift des anderen Elternteils nicht bekannt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind lebt nicht im Haushalt des Antragstellers
  • Anderer Elternteil zahlt ausreichend

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alleinerziehende Elternteile für Kinder bis 18 Jahre, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.

Einkommensgrenze

Ab 12 Jahren: Kind darf keine SGB-II-Leistungen beziehen (außer bei ausreichendem Einkommen des Elternteils).

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht rückwirkend gestellt (gilt ab Antragstellung)
  • Anschrift des anderen Elternteils nicht bekannt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind lebt nicht im Haushalt des Antragstellers
  • Anderer Elternteil zahlt ausreichend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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