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Steuern & Abgaben

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beim Bundeszentralamt für Steuern für EU-grenzüberschreitende Geschäfte.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 98.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen

    Online über www.bzst.de mit Steuernummer und Finanzamtsangabe.

  2. 2

    USt-IdNr. erhalten

    Beginnt mit 'DE' und 9 Ziffern.

  3. 3

    In Rechnungen und auf der Website angeben

    Pflicht auf Rechnungen mit steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • USt-IdNr. mit Steuernummer verwechselt
  • Antrag beim Finanzamt statt beim BZSt gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine umsatzsteuerliche Registrierung vorhanden
  • Kleinunternehmerregelung gilt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU an andere Unternehmer liefern oder beziehen (B2B).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • USt-IdNr. mit Steuernummer verwechselt
  • Antrag beim Finanzamt statt beim BZSt gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine umsatzsteuerliche Registrierung vorhanden
  • Kleinunternehmerregelung gilt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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