Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beim Bundeszentralamt für Steuern für EU-grenzüberschreitende Geschäfte.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen
Online über www.bzst.de mit Steuernummer und Finanzamtsangabe.
- 2
USt-IdNr. erhalten
Beginnt mit 'DE' und 9 Ziffern.
- 3
In Rechnungen und auf der Website angeben
Pflicht auf Rechnungen mit steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • USt-IdNr. mit Steuernummer verwechselt
- • Antrag beim Finanzamt statt beim BZSt gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine umsatzsteuerliche Registrierung vorhanden
- • Kleinunternehmerregelung gilt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU an andere Unternehmer liefern oder beziehen (B2B).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 98.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •USt-IdNr. mit Steuernummer verwechselt
- •Antrag beim Finanzamt statt beim BZSt gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine umsatzsteuerliche Registrierung vorhanden
- •Kleinunternehmerregelung gilt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.