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Vaterschaftsanerkennung erklären

Freiwillige Anerkennung der Vaterschaft durch den biologischen Vater eines nichtehelichen Kindes beim Standesamt oder Jugendamt.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erklärung beim Standesamt oder Jugendamt abgeben

    Persönlich, mit Personalausweis und ggf. Geburtsurkunde des Kindes.

  2. 2

    Zustimmungserklärung der Mutter

    Mutter muss gleichzeitig oder vorher zustimmen.

  3. 3

    Eintragung in das Geburtenregister

    Vater wird im Geburtsregister eingetragen; Sorgerechts- und Unterhaltspflichten entstehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Zustimmung der Mutter nicht eingeholt (zwingend erforderlich)
  • Anerkennung vor der Geburt: keine Eintragung ohne gleichzeitige Mutterzustimmung

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Väter nichtehelicher Kinder, die ihre Vaterschaft offiziell anerkennen und rechtliche Pflichten und Rechte begründen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zustimmung der Mutter nicht eingeholt (zwingend erforderlich)
  • Anerkennung vor der Geburt: keine Eintragung ohne gleichzeitige Mutterzustimmung

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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