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Verkehr

Aufstellung eines Verkehrszeichens anregen

Anregung an die Straßenverkehrsbehörde, ein Verkehrszeichen (z. B. Tempolimit, Halteverbot) anzuordnen oder zu entfernen.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 30.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anregung formlos einreichen

    Mit genauer Ortsangabe und Beschreibung des Problems, ggf. mit Foto.

  2. 2

    Prüfung vor Ort

    Verkehrsschau durch die Behörde, oft gemeinsam mit Polizei und Straßenbaulastträger.

  3. 3

    Entscheidung

    Anordnung, Ablehnung oder Verweis auf alternative Maßnahmen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anregung ohne konkrete Beschreibung der Gefahrenlage eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen der StVO für die Anordnung nicht erfüllt (kein Gefahrennachweis)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Gefahrenstelle oder ein Verkehrsproblem hinweisen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 30.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anregung ohne konkrete Beschreibung der Gefahrenlage eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Voraussetzungen der StVO für die Anordnung nicht erfüllt (kein Gefahrennachweis)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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