Aufstellung eines Verkehrszeichens anregen
Anregung an die Straßenverkehrsbehörde, ein Verkehrszeichen (z. B. Tempolimit, Halteverbot) anzuordnen oder zu entfernen.
So gehen Sie vor
- 1
Anregung formlos einreichen
Mit genauer Ortsangabe und Beschreibung des Problems, ggf. mit Foto.
- 2
Prüfung vor Ort
Verkehrsschau durch die Behörde, oft gemeinsam mit Polizei und Straßenbaulastträger.
- 3
Entscheidung
Anordnung, Ablehnung oder Verweis auf alternative Maßnahmen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anregung ohne konkrete Beschreibung der Gefahrenlage eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Voraussetzungen der StVO für die Anordnung nicht erfüllt (kein Gefahrennachweis)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Gefahrenstelle oder ein Verkehrsproblem hinweisen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anregung ohne konkrete Beschreibung der Gefahrenlage eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Voraussetzungen der StVO für die Anordnung nicht erfüllt (kein Gefahrennachweis)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.