Verlustvortrag beantragen
Feststellung eines steuerlichen Verlustvortrags durch das Finanzamt, der in Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet werden kann.
So gehen Sie vor
- 1
In der Steuererklärung Verluste erklären
In der jeweiligen Einkunftsart und Anlage.
- 2
Gesonderten Verlustfeststellungsbescheid beantragen
Finanzamt stellt die Verlusthöhe fest.
- 3
In Folgejahren automatische Verrechnung
Verlustvortrag mindert das zu versteuernde Einkommen der Folgejahre.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Verlustfeststellungsbescheid nicht gesondert beantragt
- • Verlustrücktrag statt -vortrag gewählt (obwohl Vortrag steuerlich günstiger)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verlust aus steuerlich nicht anerkannter Tätigkeit (Liebhaberei)
- • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur beschränkt verrechenbar
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige, die in einem Jahr Verluste aus Gewerbebetrieb, Vermietung oder Kapital erlitten haben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verlustfeststellungsbescheid nicht gesondert beantragt
- •Verlustrücktrag statt -vortrag gewählt (obwohl Vortrag steuerlich günstiger)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verlust aus steuerlich nicht anerkannter Tätigkeit (Liebhaberei)
- •Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur beschränkt verrechenbar
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.