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Steuern & Abgaben

Verlustvortrag beantragen

Feststellung eines steuerlichen Verlustvortrags durch das Finanzamt, der in Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet werden kann.

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    In der Steuererklärung Verluste erklären

    In der jeweiligen Einkunftsart und Anlage.

  2. 2

    Gesonderten Verlustfeststellungsbescheid beantragen

    Finanzamt stellt die Verlusthöhe fest.

  3. 3

    In Folgejahren automatische Verrechnung

    Verlustvortrag mindert das zu versteuernde Einkommen der Folgejahre.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Verlustfeststellungsbescheid nicht gesondert beantragt
  • Verlustrücktrag statt -vortrag gewählt (obwohl Vortrag steuerlich günstiger)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verlust aus steuerlich nicht anerkannter Tätigkeit (Liebhaberei)
  • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur beschränkt verrechenbar

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Steuerpflichtige, die in einem Jahr Verluste aus Gewerbebetrieb, Vermietung oder Kapital erlitten haben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verlustfeststellungsbescheid nicht gesondert beantragt
  • Verlustrücktrag statt -vortrag gewählt (obwohl Vortrag steuerlich günstiger)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verlust aus steuerlich nicht anerkannter Tätigkeit (Liebhaberei)
  • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur beschränkt verrechenbar

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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