Vermessungsantrag für Grundstücksteilung stellen
Amtliche Vermessung zur Teilung eines Grundstücks in mehrere selbständige Flurstücke.
So gehen Sie vor
- 1
Bauaufsichtliche Unbedenklichkeit klären
Teilungsgenehmigung oder -zustimmung der Baubehörde.
- 2
Vermessungsantrag beim Vermessungsamt stellen
Öffentlich bestellter Vermesser oder Vermessungsamt führt Vermessung durch.
- 3
Grenzfeststellungsverhandlung und Eintragung
Neue Flurstücknummern werden im Liegenschaftskataster eingetragen.
Benötigte Unterlagen
- GrundbuchauszugPflicht
Nachweis der Eigentümerstellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Teilung ohne Zustimmung der Bauaufsicht beantragt
- • Nachbargrenzen nicht im Vorfeld abgestimmt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Bebauungsplan lässt Teilung nicht zu (Mindestgrundstücksgröße)
- • Bauaufsichtliche Zustimmung fehlt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück teilen oder Grenzen neu festlegen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Teilung ohne Zustimmung der Bauaufsicht beantragt
- •Nachbargrenzen nicht im Vorfeld abgestimmt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bebauungsplan lässt Teilung nicht zu (Mindestgrundstücksgröße)
- •Bauaufsichtliche Zustimmung fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.