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Wohnen

Vermessungsantrag für Grundstücksteilung stellen

Amtliche Vermessung zur Teilung eines Grundstücks in mehrere selbständige Flurstücke.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 92.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Bauaufsichtliche Unbedenklichkeit klären

    Teilungsgenehmigung oder -zustimmung der Baubehörde.

  2. 2

    Vermessungsantrag beim Vermessungsamt stellen

    Öffentlich bestellter Vermesser oder Vermessungsamt führt Vermessung durch.

  3. 3

    Grenzfeststellungsverhandlung und Eintragung

    Neue Flurstücknummern werden im Liegenschaftskataster eingetragen.

Benötigte Unterlagen

  • GrundbuchauszugPflicht

    Nachweis der Eigentümerstellung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Teilung ohne Zustimmung der Bauaufsicht beantragt
  • Nachbargrenzen nicht im Vorfeld abgestimmt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bebauungsplan lässt Teilung nicht zu (Mindestgrundstücksgröße)
  • Bauaufsichtliche Zustimmung fehlt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück teilen oder Grenzen neu festlegen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Teilung ohne Zustimmung der Bauaufsicht beantragt
  • Nachbargrenzen nicht im Vorfeld abgestimmt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bebauungsplan lässt Teilung nicht zu (Mindestgrundstücksgröße)
  • Bauaufsichtliche Zustimmung fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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