Vermittlungsbudget beantragen
Erstattung von Kosten, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung entstehen (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitskleidung) durch die Arbeitsagentur.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag vor Entstehen der Kosten stellen
Bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
- 2
Bewilligung abwarten
Erst nach Bewilligung dürfen die Kosten entstehen bzw. werden erstattet.
- 3
Belege einreichen und Erstattung erhalten
Nach Vorlage der Originalbelege.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Kosten vor Bewilligung verauslagt
- • Belege fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kosten bereits entstanden ohne vorherige Bewilligung
- • Kein Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kosten vor Bewilligung verauslagt
- •Belege fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kosten bereits entstanden ohne vorherige Bewilligung
- •Kein Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.