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Sozialleistungen

Vermittlungsbudget beantragen

Erstattung von Kosten, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung entstehen (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten, Arbeitskleidung) durch die Arbeitsagentur.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag vor Entstehen der Kosten stellen

    Bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.

  2. 2

    Bewilligung abwarten

    Erst nach Bewilligung dürfen die Kosten entstehen bzw. werden erstattet.

  3. 3

    Belege einreichen und Erstattung erhalten

    Nach Vorlage der Originalbelege.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Kosten vor Bewilligung verauslagt
  • Belege fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kosten bereits entstanden ohne vorherige Bewilligung
  • Kein Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kosten vor Bewilligung verauslagt
  • Belege fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kosten bereits entstanden ohne vorherige Bewilligung
  • Kein Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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