Verpflichtungserklärung für Einreise abgeben
Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person gegenüber der Ausländerbehörde, für die Kosten des Aufenthalts eines ausländischen Gastes aufzukommen.
So gehen Sie vor
- 1
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Persönliches Erscheinen erforderlich, mit Personalausweis und Einkommensnachweisen.
- 2
Verpflichtungserklärung unterzeichnen
Behörde prüft Bonität und stellt die Erklärung aus.
- 3
Erklärung an Eingeladenen schicken
Wird für Visa-Antrag bei der deutschen Botschaft benötigt.
Benötigte Unterlagen
- EinkommensnachweisPflicht
Aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Gültigkeit und Verwendungszweck der Erklärung unklar
- • Einkommensnachweis nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einladender hat nicht ausreichendes Einkommen zur Kostensicherung
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die Angehörige oder Gäste aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einladen und als Bürgen fungieren.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Gültigkeit und Verwendungszweck der Erklärung unklar
- •Einkommensnachweis nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einladender hat nicht ausreichendes Einkommen zur Kostensicherung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.