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Aufenthalt & Migration

Verpflichtungserklärung für Einreise abgeben

Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person gegenüber der Ausländerbehörde, für die Kosten des Aufenthalts eines ausländischen Gastes aufzukommen.

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren

    Persönliches Erscheinen erforderlich, mit Personalausweis und Einkommensnachweisen.

  2. 2

    Verpflichtungserklärung unterzeichnen

    Behörde prüft Bonität und stellt die Erklärung aus.

  3. 3

    Erklärung an Eingeladenen schicken

    Wird für Visa-Antrag bei der deutschen Botschaft benötigt.

Benötigte Unterlagen

  • EinkommensnachweisPflicht

    Aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Gültigkeit und Verwendungszweck der Erklärung unklar
  • Einkommensnachweis nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einladender hat nicht ausreichendes Einkommen zur Kostensicherung

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die Angehörige oder Gäste aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einladen und als Bürgen fungieren.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gültigkeit und Verwendungszweck der Erklärung unklar
  • Einkommensnachweis nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einladender hat nicht ausreichendes Einkommen zur Kostensicherung

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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