Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
Klage gegen Verwaltungsakte (z. B. abgelehnte Baugenehmigungen, Ordnungsverfügungen) vor dem Verwaltungsgericht nach vorherigem Widerspruchsverfahren.
So gehen Sie vor
- 1
Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten
In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.
- 2
Klagefrist beachten
Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
- 3
Klage schriftlich einreichen
Mit Klagebegründung beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Benötigte Unterlagen
- AusgangsbescheidPflicht
- WiderspruchsbescheidPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 12 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Klagefrist von einem Monat versäumt
- • Falsche Klageart gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Klage nach Ablauf der Monatsfrist
- • Vorheriges Widerspruchsverfahren fehlt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bürger und Unternehmen, die einen belastenden Verwaltungsakt anfechten oder eine Leistung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 12 Monate
Erfolgsquote
ca. 38.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klagefrist von einem Monat versäumt
- •Falsche Klageart gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klage nach Ablauf der Monatsfrist
- •Vorheriges Widerspruchsverfahren fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich vor der Klage Widerspruch einlegen?▼
In den meisten Bundesländern ja, es gibt aber Ausnahmen.