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Recht & Justiz

Klage beim Verwaltungsgericht einreichen

Klage gegen Verwaltungsakte (z. B. abgelehnte Baugenehmigungen, Ordnungsverfügungen) vor dem Verwaltungsgericht nach vorherigem Widerspruchsverfahren.

Bearbeitung: ca. 12 Monate
Erfolgsquote: 38.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten

    In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.

  2. 2

    Klagefrist beachten

    Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.

  3. 3

    Klage schriftlich einreichen

    Mit Klagebegründung beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Benötigte Unterlagen

  • AusgangsbescheidPflicht
  • WiderspruchsbescheidPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 12 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Klagefrist von einem Monat versäumt
  • Falsche Klageart gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klage nach Ablauf der Monatsfrist
  • Vorheriges Widerspruchsverfahren fehlt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bürger und Unternehmen, die einen belastenden Verwaltungsakt anfechten oder eine Leistung erstreiten möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 12 Monate

Erfolgsquote

ca. 38.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Klagefrist von einem Monat versäumt
  • Falsche Klageart gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klage nach Ablauf der Monatsfrist
  • Vorheriges Widerspruchsverfahren fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Muss ich vor der Klage Widerspruch einlegen?

In den meisten Bundesländern ja, es gibt aber Ausnahmen.

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