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Gewerbe & Selbständigkeit

Videoüberwachungsanlage anmelden

Informationspflicht und datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Errichtung einer Videoüberwachungsanlage im öffentlich zugänglichen Bereich.

0Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen

    Bei umfangreicher Überwachung ggf. DSGVO-Folgenabschätzung erforderlich.

  2. 2

    Hinweisschilder anbringen

    Deutlich sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung inkl. Verantwortlichem.

  3. 3

    Ggf. Meldung an die Datenschutzbehörde

    Bei Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

Keine Angabe

0

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Fehlende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung
  • Speicherdauer der Aufnahmen nicht begrenzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein berechtigtes Interesse nachgewiesen
  • Überwachung unverhältnismäßig (zu weitreichend)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Betreiber von Geschäften, Unternehmen oder Einrichtungen, die Videoüberwachung einsetzen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. keine verlässlichen Angaben

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fehlende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung
  • Speicherdauer der Aufnahmen nicht begrenzt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein berechtigtes Interesse nachgewiesen
  • Überwachung unverhältnismäßig (zu weitreichend)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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