Videoüberwachungsanlage anmelden
Informationspflicht und datenschutzrechtliche Anforderungen bei der Errichtung einer Videoüberwachungsanlage im öffentlich zugänglichen Bereich.
So gehen Sie vor
- 1
Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen
Bei umfangreicher Überwachung ggf. DSGVO-Folgenabschätzung erforderlich.
- 2
Hinweisschilder anbringen
Deutlich sichtbare Hinweisschilder auf die Videoüberwachung inkl. Verantwortlichem.
- 3
Ggf. Meldung an die Datenschutzbehörde
Bei Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Risiko.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
Keine Angabe
0Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Fehlende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung
- • Speicherdauer der Aufnahmen nicht begrenzt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein berechtigtes Interesse nachgewiesen
- • Überwachung unverhältnismäßig (zu weitreichend)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Betreiber von Geschäften, Unternehmen oder Einrichtungen, die Videoüberwachung einsetzen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. keine verlässlichen Angaben
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fehlende Hinweisschilder auf die Videoüberwachung
- •Speicherdauer der Aufnahmen nicht begrenzt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein berechtigtes Interesse nachgewiesen
- •Überwachung unverhältnismäßig (zu weitreichend)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.