Visum verlängern
Verlängerung eines nationalen Visums (Typ D) bzw. Umwandlung in einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde vor Ablauf der Gültigkeit.
So gehen Sie vor
- 1
Termin bei der Ausländerbehörde
Rechtzeitig vor Ablauf des Visums vereinbaren.
- 2
Nachweise zum Aufenthaltszweck einreichen
Je nach Zweck: Studiennachweis, Arbeitsvertrag, Krankenversicherung etc.
- 3
Erteilung eines Aufenthaltstitels
Meist als eAT-Karte (elektronischer Aufenthaltstitel).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Ablauf des Visums gestellt
- • Erforderliche Nachweise (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Aufenthaltszweck entfallen
- • Lebensunterhalt nicht mehr gesichert
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit gültigem nationalem Visum, deren Aufenthaltszweck fortbesteht (z. B. Studium, Arbeit, Familiennachzug).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Ablauf des Visums gestellt
- •Erforderliche Nachweise (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag) fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Aufenthaltszweck entfallen
- •Lebensunterhalt nicht mehr gesichert
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.