Volksfest oder Jahrmarkt genehmigen lassen
Genehmigung für die Veranstaltung eines Volksfests, Jahrmarkts oder ähnlicher Publikumsveranstaltungen beim Ordnungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Ordnungsamt stellen
Mit Sicherheitskonzept, Geländeplan, Programm und erwartetem Besucheraufkommen.
- 2
Abstimmung mit Feuerwehr, Gesundheitsamt und Polizei
Ordnungsamt koordiniert die beteiligten Behörden.
- 3
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Auflagen zu Sicherheit, Lärm, Sanitäranlagen, Öffnungszeiten.
Benötigte Unterlagen
- SicherheitskonzeptPflichtOft vergessen
Darstellung aller Sicherheitsmaßnahmen inkl. Evakuierungsplan.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu kurzfristig (mind. 6–8 Wochen vorab)
- • Sanitäranlagen und Sicherheitsdienst nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- • Sicherheitskonzept unzureichend
- • Lärmschutzauflagen nicht erfüllbar
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Veranstalter von öffentlichen Festen, Märkten und Jahrmärkten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu kurzfristig (mind. 6–8 Wochen vorab)
- •Sanitäranlagen und Sicherheitsdienst nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- •Sicherheitskonzept unzureichend
- •Lärmschutzauflagen nicht erfüllbar
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.