Vollstreckungsbescheid beantragen
Vollstreckungsbescheid nach § 699 ZPO beantragen – wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat. Schafft einen vollstreckbaren Titel für die Zwangsvollstreckung.
So gehen Sie vor
- 1
Online-Antrag über Mahnportal stellen
Unter www.mahngerichte.de; automatisch zuständiges Mahngericht.
- 2
Mahnbescheid wird an Schuldner zugestellt
Schuldner hat 2 Wochen Widerspruchsfrist.
- 3
Vollstreckungsbescheid beantragen
Bei ausbleibendem Widerspruch Vollstreckungsbescheid und Pfändung möglich.
Benötigte Unterlagen
- Belege zur Forderung (Rechnung, Vertrag)
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Zinsen nicht korrekt berechnet
- • Vollstreckungsbescheid nicht rechtzeitig beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antrag unvollständig
- • Forderung nicht fällig
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gläubiger, die bereits einen rechtskräftigen Mahnbescheid erwirkt haben, gegen den kein Widerspruch eingelegt wurde.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zinsen nicht korrekt berechnet
- •Vollstreckungsbescheid nicht rechtzeitig beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antrag unvollständig
- •Forderung nicht fällig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?▼
Das Verfahren wird an das zuständige Prozessgericht abgegeben.