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Familienleistungen

Vormundschaft beantragen

Bestellung eines Vormunds durch das Familiengericht für ein minderjähriges Kind ohne sorgeberechtigte Eltern.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anregung/Antrag beim Familiengericht

    Z. B. durch Angehörige oder das Jugendamt.

  2. 2

    Prüfung der Eignung

    Anhörung der vorgeschlagenen Person und ggf. des Kindes.

  3. 3

    Bestellung durch Beschluss

    Der Vormund vertritt das Kind in allen Angelegenheiten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Eignung der vorgeschlagenen Person nicht ausreichend dargelegt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorgeschlagene Person nicht für die Vormundschaft geeignet

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die die Vormundschaft für ein Kind übernehmen möchten, sowie Jugendämter bei elternlosen Kindern.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Eignung der vorgeschlagenen Person nicht ausreichend dargelegt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorgeschlagene Person nicht für die Vormundschaft geeignet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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