Vormundschaft beantragen
Bestellung eines Vormunds durch das Familiengericht für ein minderjähriges Kind ohne sorgeberechtigte Eltern.
So gehen Sie vor
- 1
Anregung/Antrag beim Familiengericht
Z. B. durch Angehörige oder das Jugendamt.
- 2
Prüfung der Eignung
Anhörung der vorgeschlagenen Person und ggf. des Kindes.
- 3
Bestellung durch Beschluss
Der Vormund vertritt das Kind in allen Angelegenheiten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Eignung der vorgeschlagenen Person nicht ausreichend dargelegt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorgeschlagene Person nicht für die Vormundschaft geeignet
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die die Vormundschaft für ein Kind übernehmen möchten, sowie Jugendämter bei elternlosen Kindern.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Eignung der vorgeschlagenen Person nicht ausreichend dargelegt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorgeschlagene Person nicht für die Vormundschaft geeignet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.