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Steuern & Abgaben

Vorsteuererstattung beantragen

Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen für Unternehmer, die im Ausland keine Mehrwertsteuerregistrierung haben.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag über das BZSt-Online-Portal stellen

    Für EU-Erstattungen elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern.

  2. 2

    Rechnungen und Nachweise einreichen

    Je nach Erstattungsstaat unterschiedliche Anforderungen.

  3. 3

    Erstattung durch den ausländischen Fiskus

    Bearbeitung durch die Steuerbehörde des jeweiligen Staates.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 4 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Originalrechnungen nicht beigefügt
  • USt-IdNr. fehlt auf Rechnungen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antragsfrist versäumt (30.09. des Folgejahres)
  • Rechnungsanforderungen des Erstattungsstaates nicht erfüllt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmer, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten Vorsteuer vergütet bekommen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Originalrechnungen nicht beigefügt
  • USt-IdNr. fehlt auf Rechnungen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antragsfrist versäumt (30.09. des Folgejahres)
  • Rechnungsanforderungen des Erstattungsstaates nicht erfüllt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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