Vorsteuererstattung beantragen
Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen für Unternehmer, die im Ausland keine Mehrwertsteuerregistrierung haben.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag über das BZSt-Online-Portal stellen
Für EU-Erstattungen elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern.
- 2
Rechnungen und Nachweise einreichen
Je nach Erstattungsstaat unterschiedliche Anforderungen.
- 3
Erstattung durch den ausländischen Fiskus
Bearbeitung durch die Steuerbehörde des jeweiligen Staates.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 4 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Originalrechnungen nicht beigefügt
- • USt-IdNr. fehlt auf Rechnungen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antragsfrist versäumt (30.09. des Folgejahres)
- • Rechnungsanforderungen des Erstattungsstaates nicht erfüllt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmer, die in EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten Vorsteuer vergütet bekommen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Originalrechnungen nicht beigefügt
- •USt-IdNr. fehlt auf Rechnungen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antragsfrist versäumt (30.09. des Folgejahres)
- •Rechnungsanforderungen des Erstattungsstaates nicht erfüllt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.