Waffenbesitzkarte beantragen
Erlaubnisschein für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen nach § 10 WaffG – z. B. für Jäger, Sportschützen oder Sammler.
So gehen Sie vor
- 1
Bedürfnis nachweisen
Jagdschein (Jäger), Mitgliedschaft Sportschützenverein oder Sammlernachweis.
- 2
Unterlagen einreichen
Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis nachweisen.
- 3
Antrag bei der Waffenbehörde einreichen
Ordnungsamt / Waffenbehörde des Wohnsitzlandkreises.
Benötigte Unterlagen
- Jagdschein oder SportschützennachweisPflicht
- Polizeiliches FührungszeugnisPflicht
- Ärztliches Attest zur EignungPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Sichere Aufbewahrung (Waffenschrank) nicht vorhanden
- • Ärztliches Attest vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Bedürfnis nicht nachgewiesen
- • Zuverlässigkeit oder Eignung verneint
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit waffenrechtlichem Bedürfnis (Jagd, Sport, Sammlung) und nachgewiesener persönlicher Eignung.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 73.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Sichere Aufbewahrung (Waffenschrank) nicht vorhanden
- •Ärztliches Attest vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bedürfnis nicht nachgewiesen
- •Zuverlässigkeit oder Eignung verneint
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Gilt die WBK bundesweit?▼
Ja, die Waffenbesitzkarte gilt bundesweit.