Waldumwandlung genehmigen lassen
Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart (z. B. Bauland, Acker) durch das Forstamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Forstamt stellen
Mit Lageplan, Grundbuchauszug und Begründung der Umwandlung.
- 2
Prüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Forstamt prüft öffentliche Interessen und hört betroffene Stellen an.
- 3
Genehmigungsbescheid mit Auflagen
Auflagen zur forstlichen Ausgleichsmaßnahme (Ersatzaufforstung).
Benötigte Unterlagen
- Lageplan der WaldflächePflicht
Katasterauszug mit Einzeichnung der umzuwandelnden Fläche.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Umwandlung ohne Genehmigung begonnen
- • Forstliche Ausgleichsmaßnahme nicht konkret benannt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Keine überwiegenden öffentlichen Interessen für Umwandlung
- • Ausgleichsfläche nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Waldeigentümer, die Forstflächen einer anderen Nutzung zuführen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Umwandlung ohne Genehmigung begonnen
- •Forstliche Ausgleichsmaßnahme nicht konkret benannt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine überwiegenden öffentlichen Interessen für Umwandlung
- •Ausgleichsfläche nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.