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Sonstiges

Waldumwandlung genehmigen lassen

Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart (z. B. Bauland, Acker) durch das Forstamt.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 40.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Forstamt stellen

    Mit Lageplan, Grundbuchauszug und Begründung der Umwandlung.

  2. 2

    Prüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit

    Forstamt prüft öffentliche Interessen und hört betroffene Stellen an.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid mit Auflagen

    Auflagen zur forstlichen Ausgleichsmaßnahme (Ersatzaufforstung).

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan der WaldflächePflicht

    Katasterauszug mit Einzeichnung der umzuwandelnden Fläche.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Umwandlung ohne Genehmigung begonnen
  • Forstliche Ausgleichsmaßnahme nicht konkret benannt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine überwiegenden öffentlichen Interessen für Umwandlung
  • Ausgleichsfläche nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Waldeigentümer, die Forstflächen einer anderen Nutzung zuführen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Umwandlung ohne Genehmigung begonnen
  • Forstliche Ausgleichsmaßnahme nicht konkret benannt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine überwiegenden öffentlichen Interessen für Umwandlung
  • Ausgleichsfläche nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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