Weiterbildungsförderung (Qualifizierungschancengesetz) beantragen
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte durch die Arbeitsagentur nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III).
So gehen Sie vor
- 1
Beratung bei der Arbeitsagentur
Förderberatung für Betrieb und Beschäftigte.
- 2
Förderantrag stellen
Arbeitgeber und Beschäftigter beantragen gemeinsam die Förderung.
- 3
Weiterbildung absolvieren und Kosten erstatten lassen
Kurskosten- und ggf. Lohnkostenerstattung je nach Betriebsgröße.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt
- • Kurskosten ohne AZAV-zertifizierten Träger
Häufige Ablehnungsgründe
- • Weiterbildungsmaßnahme nicht bei zugelassenem Träger
- • Betrieb hat keinen Betriebsrat (bestimmte Regelungen entfallen)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beschäftigte in Betrieben, die Weiterbildungen durch Kurzarbeit, Digitalisierung oder Strukturwandel benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt
- •Kurskosten ohne AZAV-zertifizierten Träger
Häufige Ablehnungsgründe
- •Weiterbildungsmaßnahme nicht bei zugelassenem Träger
- •Betrieb hat keinen Betriebsrat (bestimmte Regelungen entfallen)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.