Witwenrente / Witwerrente beantragen
Rente für hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des versicherten Partners.
So gehen Sie vor
- 1
Sterbeurkunde besorgen
Beim Standesamt des Sterbeorts.
- 2
Antrag bei der Rentenversicherung stellen
Persönlich, online oder über Bestatter/Versicherungsamt.
- 3
Bescheid erhalten
Große Witwenrente (55 %) oder kleine Witwenrente (25 %) je nach Voraussetzungen.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
- HeiratsurkundePflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Sterbeurkunde fehlt
- • Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
- • Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verwitwete Ehe-/Lebenspartner, sofern der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Sterbeurkunde fehlt
- •Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
- •Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was ist die Versorgungsehe-Vermutung?▼
Wurde die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen, wird vermutet, dass sie der Versorgung diente – die Witwenrente kann dann verweigert werden, sofern dies nicht widerlegt wird.