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Rente

Witwenrente / Witwerrente beantragen

Rente für hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des versicherten Partners.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 92.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Sterbeurkunde besorgen

    Beim Standesamt des Sterbeorts.

  2. 2

    Antrag bei der Rentenversicherung stellen

    Persönlich, online oder über Bestatter/Versicherungsamt.

  3. 3

    Bescheid erhalten

    Große Witwenrente (55 %) oder kleine Witwenrente (25 %) je nach Voraussetzungen.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht
  • HeiratsurkundePflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Sterbeurkunde fehlt
  • Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
  • Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Verwitwete Ehe-/Lebenspartner, sofern der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Sterbeurkunde fehlt
  • Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
  • Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Was ist die Versorgungsehe-Vermutung?

Wurde die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen, wird vermutet, dass sie der Versorgung diente – die Witwenrente kann dann verweigert werden, sofern dies nicht widerlegt wird.

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