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Wohnen

Wohnberechtigungsschein

Berechtigungsnachweis für den Bezug einer öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnung.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Wohnungsamt stellen

    Formular mit Haushaltsgröße und gewünschter Wohnungsgröße ausfüllen.

  2. 2

    Einkommensnachweise vorlegen

    Aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate.

  3. 3

    WBS erhalten

    Gültigkeit meist 1 Jahr, einsetzbar bei geförderten Wohnungen.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise aller HaushaltsmitgliederPflichtOft vergessen
  • PersonalausweisPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder fehlen
  • Falsche Wohnungsgrößen-Angabe

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen über der Grenze
  • Unvollständige Einkommensnachweise

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Haushalte, deren Einkommen die landesrechtlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Einkommensgrenze

Abhängig vom Bundesland und der Haushaltsgröße, z. B. Einpersonenhaushalt ca. 16.000–24.000 € Jahresbruttoeinkommen.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder fehlen
  • Falsche Wohnungsgrößen-Angabe

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen über der Grenze
  • Unvollständige Einkommensnachweise

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange ist ein WBS gültig?

In der Regel ein Jahr ab Ausstellung, danach muss er neu beantragt werden.

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