Wohnberechtigungsschein
Berechtigungsnachweis für den Bezug einer öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnung.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Wohnungsamt stellen
Formular mit Haushaltsgröße und gewünschter Wohnungsgröße ausfüllen.
- 2
Einkommensnachweise vorlegen
Aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate.
- 3
WBS erhalten
Gültigkeit meist 1 Jahr, einsetzbar bei geförderten Wohnungen.
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise aller HaushaltsmitgliederPflichtOft vergessen
- PersonalausweisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Häufige Fehler
- • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder fehlen
- • Falsche Wohnungsgrößen-Angabe
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen über der Grenze
- • Unvollständige Einkommensnachweise
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Haushalte, deren Einkommen die landesrechtlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Einkommensgrenze
Abhängig vom Bundesland und der Haushaltsgröße, z. B. Einpersonenhaushalt ca. 16.000–24.000 € Jahresbruttoeinkommen.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder fehlen
- •Falsche Wohnungsgrößen-Angabe
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen über der Grenze
- •Unvollständige Einkommensnachweise
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange ist ein WBS gültig?▼
In der Regel ein Jahr ab Ausstellung, danach muss er neu beantragt werden.