Wohnberechtigungsschein beantragen
Berechtigungsnachweis für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Wohngeldamt / Wohnungsamt stellen
Mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.
- 2
WBS erhalten
Gilt für 1 Jahr, ausgestellt auf bestimmte Wohnungsgröße.
- 3
Sozialwohnung suchen und WBS vorlegen
Bei Vermieter oder kommunaler Wohnungsgesellschaft.
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise aller HaushaltsmitgliederPflicht
Lohnbescheinigungen, Rentenbescheide, Bürgergeld-Bescheid.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • WBS beantragt, aber keine Sozialwohnung gefunden (WBS verfällt nach 1 Jahr)
- • Falsches Einkommensjahr angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen übersteigt Grenzwert
- • Zu kleiner Haushalt für beantragte Wohnungsgröße
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Haushalte mit Einkommen unterhalb der landesrechtlich festgelegten Einkommensgrenzen.
Einkommensgrenze
Abhängig von Haushaltsgröße und Bundesland, z. B. Bayern: 1-Person-Haushalt 12.000 € Jahreseinkommen.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •WBS beantragt, aber keine Sozialwohnung gefunden (WBS verfällt nach 1 Jahr)
- •Falsches Einkommensjahr angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen übersteigt Grenzwert
- •Zu kleiner Haushalt für beantragte Wohnungsgröße
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.