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Wohnen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Berechtigungsnachweis für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Wohngeldamt / Wohnungsamt stellen

    Mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.

  2. 2

    WBS erhalten

    Gilt für 1 Jahr, ausgestellt auf bestimmte Wohnungsgröße.

  3. 3

    Sozialwohnung suchen und WBS vorlegen

    Bei Vermieter oder kommunaler Wohnungsgesellschaft.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise aller HaushaltsmitgliederPflicht

    Lohnbescheinigungen, Rentenbescheide, Bürgergeld-Bescheid.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • WBS beantragt, aber keine Sozialwohnung gefunden (WBS verfällt nach 1 Jahr)
  • Falsches Einkommensjahr angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt Grenzwert
  • Zu kleiner Haushalt für beantragte Wohnungsgröße

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Haushalte mit Einkommen unterhalb der landesrechtlich festgelegten Einkommensgrenzen.

Einkommensgrenze

Abhängig von Haushaltsgröße und Bundesland, z. B. Bayern: 1-Person-Haushalt 12.000 € Jahreseinkommen.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • WBS beantragt, aber keine Sozialwohnung gefunden (WBS verfällt nach 1 Jahr)
  • Falsches Einkommensjahr angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen übersteigt Grenzwert
  • Zu kleiner Haushalt für beantragte Wohnungsgröße

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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