StaatsNavigator
Wohnen

KfW-Förderung für altersgerechten Umbau beantragen

Kredit oder Zuschuss der KfW für barrierefreie Umbaumaßnahmen (KfW-Programm 455), z. B. Treppenlifter, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag vor Baubeginn über Hausbank oder direkt bei KfW stellen

    Zuschussantrag online über das KfW-Zuschussportal.

  2. 2

    Bestätigung der KfW abwarten

    Erst nach Zusage darf die Maßnahme beginnen.

  3. 3

    Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis einreichen

    Handwerkerrechnung und ggf. Sachverständigennachweis.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Maßnahme vor Zusage der KfW begonnen (Förderung entfällt)
  • Falsche Maßnahmen-Kombination gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme bereits begonnen vor Antragstellung
  • Maßnahme erfüllt Mindestanforderungen nicht

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Zusage der KfW begonnen (Förderung entfällt)
  • Falsche Maßnahmen-Kombination gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme bereits begonnen vor Antragstellung
  • Maßnahme erfüllt Mindestanforderungen nicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?

Ja, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters können auch Mieter den KfW-Zuschuss für altersgerechten Umbau beantragen.

Weiterlesen