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Wohnsitz ins Ausland abmelden

Abmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt, wenn man dauerhaft ins Ausland zieht und keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland hat.

Bearbeitung: 1 Tag
Erfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Abmeldung beim Bürgeramt

    Frühestens eine Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen danach. Kostenlos.

  2. 2

    Abmeldebestätigung erhalten

    Wichtig für Steuerzwecke, Kündigung von Verträgen und Behördenkorrespondenz.

  3. 3

    Folgeangelegenheiten regeln

    Krankenversicherung, Steuer-ID, Bankkonten, Rundfunkbeitrag kündigen/ummelden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Abmeldung zu früh (erst eine Woche vor Auszug möglich)
  • Steuerliche Auswirkungen und Krankenversicherung nicht vorab geklärt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die Deutschland dauerhaft verlassen und keinen inländischen Wohnsitz behalten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Abmeldung zu früh (erst eine Woche vor Auszug möglich)
  • Steuerliche Auswirkungen und Krankenversicherung nicht vorab geklärt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Muss ich mich im Ausland ummelden?

    Das hängt vom Zielland ab. In Deutschland ist die Abmeldung Pflicht. Die Ummeldung im Ausland richtet sich nach dortigen Vorschriften.

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