Wohnsitz ins Ausland abmelden
Abmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt, wenn man dauerhaft ins Ausland zieht und keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland hat.
So gehen Sie vor
- 1
Abmeldung beim Bürgeramt
Frühestens eine Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen danach. Kostenlos.
- 2
Abmeldebestätigung erhalten
Wichtig für Steuerzwecke, Kündigung von Verträgen und Behördenkorrespondenz.
- 3
Folgeangelegenheiten regeln
Krankenversicherung, Steuer-ID, Bankkonten, Rundfunkbeitrag kündigen/ummelden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Abmeldung zu früh (erst eine Woche vor Auszug möglich)
- • Steuerliche Auswirkungen und Krankenversicherung nicht vorab geklärt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die Deutschland dauerhaft verlassen und keinen inländischen Wohnsitz behalten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Abmeldung zu früh (erst eine Woche vor Auszug möglich)
- •Steuerliche Auswirkungen und Krankenversicherung nicht vorab geklärt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich mich im Ausland ummelden?▼
Das hängt vom Zielland ab. In Deutschland ist die Abmeldung Pflicht. Die Ummeldung im Ausland richtet sich nach dortigen Vorschriften.