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Pflege

Wohnumfeldverbesserung (Pflege)

Zuschuss der Pflegekasse für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in der Wohnung Pflegebedürftiger.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Maßnahme planen

    Z. B. Treppenlift, barrierefreie Dusche, Türverbreiterung.

  2. 2

    Antrag mit Kostenvoranschlag stellen

    Bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme.

  3. 3

    Zuschuss erhalten

    Bis zu 4.180 € je Maßnahme (2024), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt anteilig mehr.

Benötigte Unterlagen

  • Pflegegrad-BescheidPflicht
  • KostenvoranschlagPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Umbau bereits vor Bewilligung begonnen
  • Kostenvoranschlag statt Rechnung eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme dient nicht der Pflegeerleichterung
  • Kostenvoranschlag fehlt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, deren häusliche Pflege durch Umbau erleichtert oder ermöglicht wird.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Umbau bereits vor Bewilligung begonnen
  • Kostenvoranschlag statt Rechnung eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme dient nicht der Pflegeerleichterung
  • Kostenvoranschlag fehlt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie hoch ist der Zuschuss maximal?

Bis zu 4.180 € pro Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhöht sich der Höchstbetrag anteilig.

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