Verbindliche Zolltarifauskunft beantragen
Verbindliche Auskunft des Hauptzollamts zur korrekten zolltariflichen Einreihung einer Ware, die für die Dauer von drei Jahren bindend ist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag elektronisch über das Zollportal stellen
Mit detaillierter Warenbeschreibung, Fotos und technischen Unterlagen.
- 2
Prüfung durch die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt
Bei komplexen Waren ggf. mit Musteruntersuchung.
- 3
Erteilung der vZTA
Drei Jahre gültig und EU-weit bindend für den Inhaber.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Warenmuster oder technische Datenblätter nicht beigefügt
- • Antrag für bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens befindliche Ware gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Warenbeschreibung zu ungenau für eine eindeutige Einreihung
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren und Rechtssicherheit über die Zolltarifnummer benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Warenmuster oder technische Datenblätter nicht beigefügt
- •Antrag für bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens befindliche Ware gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Warenbeschreibung zu ungenau für eine eindeutige Einreihung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.