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Recht & Justiz

Zwangsvollstreckung abwenden

Rechtliche Möglichkeiten, eine Zwangsvollstreckung (Pfändung, Räumung) abzuwenden oder aufzuschieben, z. B. durch Vollstreckungsschutzantrag.

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 40.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vollstreckungsschutzantrag beim Amtsgericht stellen

    § 765a ZPO: Antrag auf einstweilige Einstellung wegen sittenwidriger Härte.

  2. 2

    Glaubhaftmachung der besonderen Härte

    Z. B. drohende Obdachlosigkeit bei Räumungsvollstreckung.

  3. 3

    Gerichtliche Entscheidung

    Gericht kann Vollstreckung vorübergehend aussetzen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät gestellt (Vollstreckung bereits vollzogen)
  • Kein Nachweis besonderer Härte beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vollstreckungstitel rechtskräftig und keine Einwendungen mehr möglich
  • Schuldner hat keine Zahlung angeboten

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schuldner, gegen die ein Vollstreckungstitel besteht und die die Vollstreckung abwenden möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät gestellt (Vollstreckung bereits vollzogen)
  • Kein Nachweis besonderer Härte beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vollstreckungstitel rechtskräftig und keine Einwendungen mehr möglich
  • Schuldner hat keine Zahlung angeboten

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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