Zwangsvollstreckung abwenden
Rechtliche Möglichkeiten, eine Zwangsvollstreckung (Pfändung, Räumung) abzuwenden oder aufzuschieben, z. B. durch Vollstreckungsschutzantrag.
So gehen Sie vor
- 1
Vollstreckungsschutzantrag beim Amtsgericht stellen
§ 765a ZPO: Antrag auf einstweilige Einstellung wegen sittenwidriger Härte.
- 2
Glaubhaftmachung der besonderen Härte
Z. B. drohende Obdachlosigkeit bei Räumungsvollstreckung.
- 3
Gerichtliche Entscheidung
Gericht kann Vollstreckung vorübergehend aussetzen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu spät gestellt (Vollstreckung bereits vollzogen)
- • Kein Nachweis besonderer Härte beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vollstreckungstitel rechtskräftig und keine Einwendungen mehr möglich
- • Schuldner hat keine Zahlung angeboten
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schuldner, gegen die ein Vollstreckungstitel besteht und die die Vollstreckung abwenden möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu spät gestellt (Vollstreckung bereits vollzogen)
- •Kein Nachweis besonderer Härte beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vollstreckungstitel rechtskräftig und keine Einwendungen mehr möglich
- •Schuldner hat keine Zahlung angeboten
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.