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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Bad Kreuznach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bad Kreuznach.

Bad Kreuznach ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Bad Kreuznach – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Bad Kreuznach

Kontakt & Anschrift

Kolpingstraße 2, 67824 Feilbingert

Mi, Fr 08:00–12:00, Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00, Do 08:00–12:00, 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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