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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Bad Kreuznach

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Bad Kreuznach.

Diese Aufgabe wird in Bad Kreuznach über die zentrale Kreisverwaltung (Bürgerhaus Lemberghalle) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Kolpingstraße 2, 67824 Feilbingert

0671-803-0

Mi, Fr 08:00–12:00, Mo, Di 08:00–12:00, 14:00–16:00, Do 08:00–12:00, 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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