Wohngeld beantragen
Staatliche Zuschussleistung für einkommensschwache Haushalte zur Deckung der Wohnkosten.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Wohngeld mit dem zuständigen Wohngeldamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wohngeld.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Mietvertrag · Mietbescheinigung (Vordruck vom Amt) · Einkommensnachweise (3 Monate)
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Was Sie auf dieser Seite finden· Anzeigen
Wohngeld ist eine staatliche Zuschussleistung für einkommensschwache Haushalte mit Wohnkosten. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete bzw. Belastung ab – nicht automatisch vom Wohnort.
Auf dieser Seite finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die nötigen Unterlagen, typische Bearbeitungszeiten und Hinweise zu häufigen Fehlern. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Wohngeldamt der Kommune, in der Sie wohnen.
So gehen Sie vor
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Anspruch prüfen
Einkommen und Miete mit Wohngeldrechner vergleichen.
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Unterlagen sammeln
Mietvertrag, Einkommensnachweise, Personalausweis bereithalten.
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Antrag ausfüllen
Online oder beim Wohngeldamt stellen.
- 4
Bescheid abwarten
Bearbeitungszeit ca. 6–12 Wochen.
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Nachzahlung oder Widerspruch
Bei Ablehnung innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Mieter, Eigentümer und Bewohner von Wohnheimen mit zu geringem Einkommen. Anspruch haben Haushalte, deren Einkommen unter der jeweiligen Wohngeldgrenze liegt.
Einkommensgrenze
Abhängig von Haushaltsgröße und Mietstufe. Beispiel 2024: 1-Person-Haushalt ca. 1.400–1.800 € Bruttoeinkommen je nach Region.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.5 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Mietbescheinigung vom Vermieter fehlt
- •Alle Einkommensnachweise nicht beigefügt
- •Kontoauszüge der letzten 3 Monate fehlen
- •Haushaltsmitglieder nicht vollständig angegeben
- •Formular handschriftlich unleserlich ausgefüllt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen über der Wohngeldgrenze
- •Fehlende Mietbescheinigung
- •Unvollständige Einkommensnachweise
- •Wohngeld bereits über andere Leistung abgedeckt (z. B. Bürgergeld)
Alternativen
- Bürgergeld prüfen, wenn Einkommen unter ALG-II-Niveau
- Kinderzuschlag bei Familien mit Kindern
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alles zu Wohngeld
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Fragen & Antworten
Wie lange dauert Wohngeld?▼
Gesetzlich max. 3 Monate, in der Praxis 6–12 Wochen je nach Stadt.
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?▼
Nein. Wohngeld wird auf Bürgergeld angerechnet. Sie erhalten die höhere Leistung.
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?▼
Nur bei zu Unrecht erhaltenem Wohngeld oder bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Datenqualität
- 100 %
Letzte inhaltliche Änderungen
- Bearbeitungszeiten und Wohngeldreform 2024 ergänzt
- Erstveröffentlichung mit Mietbescheinigung-Hinweisen
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