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Recht & Justiz

Führungszeugnis beantragen

Amtlicher Auszug aus dem Bundeszentralregister über strafrechtliche Verurteilungen, häufig für Arbeitgeber benötigt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Führungszeugnis beantragen mit dem zuständigen Bundesamt für Justiz in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    13 € für das einfache, ebenfalls 13 € für da

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Online oder beim Bürgeramt beantragen

    Online über das Bundesamt für Justiz mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) oder persönlich.

  2. 2

    Gebühr entrichten

    13 € für das einfache, ebenfalls 13 € für das erweiterte Führungszeugnis.

  3. 3

    Zustellung per Post

    Das Bundesamt für Justiz versendet das Führungszeugnis direkt an die Wohnanschrift.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede Person, z. B. für Bewerbungen, ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern/Jugendlichen oder Behördenanträge.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Falscher Zeugnistyp beantragt (einfaches statt erweitertes Führungszeugnis)
  • Identitätsnachweis bei Online-Antrag fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Unvollständige oder fehlende Unterlagen
  • Antrag nicht rechtzeitig oder bei falschem Amt gestellt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis wird u. a. für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen benötigt und zeigt auch geringere Verurteilungen, die im einfachen Zeugnis nicht erscheinen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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