Zum Inhalt springen
Familienleistungen

Kindergeld beantragen

Monatliche Zahlung für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Kindergeld mit dem zuständigen Familienkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Kindergeld.

Bearbeitung: ca. 4 WochenErfolgsquote: 98.0 %
Zuletzt geprüft: 03. August 2026Geprüfte Quellen:Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Geburtsurkunde des Kindes · Steuer-Identifikationsnummer des Kindes

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Online-Antrag starten

Was Sie auf dieser Seite finden· Anzeigen

Kindergeld wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Antrag und Auszahlung erfolgen über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, nicht über das Bürgeramt.

Diese Übersicht fasst zusammen, wer Anspruch hat, welche Formulare und Nachweise nötig sind und wie lange die Bearbeitung in der Regel dauert. Bei mehreren Kindern oder Wechsel des Leistungsempfängers gelten besondere Regeln.

So gehen Sie vor

  1. 1

    Familienkasse kontaktieren

    Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.

  2. 2

    Geburtsurkunde einreichen

    Für Neugeborene innerhalb von 3 Monaten.

  3. 3

    Auszahlung

    Monatlich auf Ihr Konto – aktuell 250 € pro Kind.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland.

Einkommensgrenze

Keine Einkommensgrenze – Kindergeld gibt es für alle.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 98.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Steuer-ID des Kindes fehlt
  • Geburtsurkunde nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind wohnt nicht im Haushalt
  • Doppelantrag durch anderen Elternteil

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Kindergeld

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wo beantrage ich Kindergeld?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – nicht beim Bürgeramt. Die zuständige Stelle hängt von Ihrem Wohnort ab.

Kann ich Kindergeld online beantragen?

Ja – über das Elster-Portal der Familienkasse oder mit dem Formular KG1 per Post.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und bei Neugeborenen die Geburtsurkunde. Weitere Nachweise nur bei besonderen Fällen.

Bis wann muss ich Kindergeld für ein Neugeborenes beantragen?

Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt – dann gibt es Kindergeld rückwirkend ab Geburt.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Datenqualität
100 %

Letzte inhaltliche Änderungen

  • Kindergeld 250 € ab 2024 bestätigt

Weiterlesen

Kindergeld online erledigen

Stellen Sie den Antrag direkt online – ohne Behördengang.

Online-Antrag starten

Oft auch gesucht