Meldebescheinigung beantragen
Amtliche Bescheinigung über den gemeldeten Wohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Meldebescheinigung mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Meldebescheinigung.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
5–15 € je nach Gemeinde
Was Sie auf dieser Seite finden· Anzeigen
Eine Meldebescheinigung bestätigt Ihre Eintragung im Melderegister – oft benötigt für Behörden, Banken, Vermieter oder Kindergeldanträge. Sie erhalten sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnortsgemeinde.
Hier erklären wir, welche Arten es gibt (einfach, erweitert, international), welche Gebühren anfallen und ob eine Bestellung online oder per Post möglich ist. Die Ausstellung dauert in der Regel nur wenige Minuten vor Ort.
So gehen Sie vor
- 1
Bürgeramt aufsuchen oder online beantragen
Einfache oder erweiterte Meldebescheinigung wählen.
- 2
Ausweis vorlegen
Personalausweis oder Reisepass.
- 3
Bescheinigung erhalten
Sofort oder per Post.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Jeder Einwohner mit Wohnsitz in Deutschland.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.9 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Personalausweis nicht mitgebracht
- •Falsche Bescheinigungsart gewählt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein gültiger Ausweis vorgelegt
- •Nicht am angegebenen Wohnsitz gemeldet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Alles zu Meldebescheinigung
Fragen & Antworten
Wie lange ist sie gültig?▼
Unbegrenzt, sofern sich die Meldeadresse nicht ändert.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium des Innern
- Datenqualität
- 91 %
Letzte inhaltliche Änderungen
- Online-Antrag in vielen Kommunen