Zuständig ist in der Regel das Wohngeldamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Wohngeld mit dem zuständigen Wohngeldamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wohngeld.
Zuständig für:
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Förderung
Förderung
Umfassendere Leistung inkl. Wohnkosten
Für Familien mit zu geringem Einkommen
Für Sozialwohnungen