Berechtigungsnachweis für den Bezug einer öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnung.
Damit wir Wohnberechtigungsschein mit dem zuständigen Wohngeldamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wohnberechtigungsschein.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder · Personalausweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Antrag beim Wohnungsamt stellen
Formular mit Haushaltsgröße und gewünschter Wohnungsgröße ausfüllen.
Einkommensnachweise vorlegen
Aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate.
WBS erhalten
Gültigkeit meist 1 Jahr, einsetzbar bei geförderten Wohnungen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Haushalte, deren Einkommen die landesrechtlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Einkommensgrenze
Abhängig vom Bundesland und der Haushaltsgröße, z. B. Einpersonenhaushalt ca. 16.000–24.000 € Jahresbruttoeinkommen.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ein Jahr ab Ausstellung, danach muss er neu beantragt werden.