Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hersbruck.
Hersbruck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nürnberger Land – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Nürnberger LandKontakt & Anschrift
Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Mo, Tu 07:30-16:00; We, Fr 07:30-12:30; Th 07:30-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Zur Behördenseite für Terminbuchung