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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Nürnberger Land

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Hersbruck.

Hersbruck ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nürnberger Land – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Nürnberger Land

Kontakt & Anschrift

Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz

+49 9123 9500

Mo, Tu 07:30-16:00; We, Fr 07:30-12:30; Th 07:30-18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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