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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Nürnberger Land

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Nürnberger Land.

Diese Aufgabe wird in Nürnberger Land über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Nürnberger Land) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz

+49 9123 9500

presse@nuernberger-land.de

Mo, Di 07:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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