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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neu-Ulm.

Neu-Ulm ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neu-Ulm – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neu-Ulm

Kontakt & Anschrift

Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm

+49 731 70400

poststelle@lra.neu-ulm.de

Mo–Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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