Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Wesermarsch
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Nordenham.
Nordenham ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Wesermarsch – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde WesermarschKontakt & Anschrift
Mo-Fr 08:30-12:30, Mo,Tu 14:00-16:00, Th 14:00-18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
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