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Behörde für Nutzungsänderung genehmigen lassen

Zuständig ist in der Regel das Bauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Damit wir Nutzungsänderung genehmigen lassen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bauamt

Zuständig für:

  • Baugenehmigung
  • Bauvoranfrage
  • Nutzungsänderung

Weitere Wege

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