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Wohnen

Abrissgenehmigung beantragen

Genehmigung bzw. Anzeige des Abbruchs eines Gebäudes oder baulichen Anlage beim Bauamt.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Abbruchanzeige/-antrag beim Bauamt einreichen

    Mit Beschreibung des Gebäudes und der Abbruchmethode.

  2. 2

    Prüfung von Denkmalschutz und Statik

    Insbesondere bei angrenzender Bebauung.

  3. 3

    Durchführung des Abbruchs

    Nach Genehmigung bzw. Ablauf der Anzeigefrist, fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Denkmalschutzrechtliche Prüfung nicht vorab eingeholt
  • Schadstoffgutachten (Asbest etc.) fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Denkmalschutz steht dem Abriss entgegen
  • Statische Sicherung von Nachbargebäuden nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von Gebäuden, die abgerissen werden sollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Denkmalschutzrechtliche Prüfung nicht vorab eingeholt
  • Schadstoffgutachten (Asbest etc.) fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Denkmalschutz steht dem Abriss entgegen
  • Statische Sicherung von Nachbargebäuden nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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