Abrissgenehmigung beantragen
Genehmigung bzw. Anzeige des Abbruchs eines Gebäudes oder baulichen Anlage beim Bauamt.
So gehen Sie vor
- 1
Abbruchanzeige/-antrag beim Bauamt einreichen
Mit Beschreibung des Gebäudes und der Abbruchmethode.
- 2
Prüfung von Denkmalschutz und Statik
Insbesondere bei angrenzender Bebauung.
- 3
Durchführung des Abbruchs
Nach Genehmigung bzw. Ablauf der Anzeigefrist, fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Denkmalschutzrechtliche Prüfung nicht vorab eingeholt
- • Schadstoffgutachten (Asbest etc.) fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Denkmalschutz steht dem Abriss entgegen
- • Statische Sicherung von Nachbargebäuden nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer von Gebäuden, die abgerissen werden sollen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Denkmalschutzrechtliche Prüfung nicht vorab eingeholt
- •Schadstoffgutachten (Asbest etc.) fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Denkmalschutz steht dem Abriss entgegen
- •Statische Sicherung von Nachbargebäuden nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.