Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragen
Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung für Ausländer, die in der Aufenthaltserlaubnis vermerkt wird, ggf. mit Zustimmung der Arbeitsagentur.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Arbeitsvertrag bzw. Stellenangebot.
- 2
Beteiligung der Arbeitsagentur
Prüfung der Arbeitsbedingungen und ggf. Vorrangprüfung.
- 3
Vermerk der Beschäftigungserlaubnis
Im elektronischen Aufenthaltstitel.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Arbeitsvertrag mit Beginn vor Erteilung der Erlaubnis abgeschlossen
- • Erforderliche Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses nicht beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur negativ
- • Beschäftigungsbedingungen entsprechen nicht den für Inländer üblichen Bedingungen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit nicht bereits uneingeschränkt erlaubt.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Arbeitsvertrag mit Beginn vor Erteilung der Erlaubnis abgeschlossen
- •Erforderliche Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses nicht beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur negativ
- •Beschäftigungsbedingungen entsprechen nicht den für Inländer üblichen Bedingungen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.