Ausbildereignungsprüfung anmelden
Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) bei der IHK, Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder im dualen System.
So gehen Sie vor
- 1
Anmeldung bei der zuständigen IHK
Online oder schriftlich, mit Nachweis der beruflichen Qualifikation.
- 2
Vorbereitung
Optional: Besuch eines AEVO-Vorbereitungslehrgangs.
- 3
Prüfung ablegen
Schriftlicher und praktischer Teil vor dem Prüfungsausschuss.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der beruflichen QualifikationPflicht
Berufsabschluss oder gleichwertige Qualifikation.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 4 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Vorbereitungslehrgang nicht besucht
- • Anmeldung ohne Nachweis der beruflichen Qualifikation
Häufige Ablehnungsgründe
- • Anmeldefrist verpasst
- • Qualifikationsnachweis fehlt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die in einem Betrieb Auszubildende ausbilden möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vorbereitungslehrgang nicht besucht
- •Anmeldung ohne Nachweis der beruflichen Qualifikation
Häufige Ablehnungsgründe
- •Anmeldefrist verpasst
- •Qualifikationsnachweis fehlt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.