Beratungshilfe beantragen
Staatliche Kostenübernahme für außergerichtliche Rechtsberatung bei einem Anwalt für einkommensschwache Personen.
So gehen Sie vor
- 1
Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen
Mit Einkommensnachweis und Beschreibung des Rechtsanliegens.
- 2
Beratungsschein zum Anwalt mitnehmen
Anwalt darf maximal 15 € Eigenanteil verlangen.
- 3
Anwaltliche Beratung wahrnehmen
Einmalige Beratung je Angelegenheit.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Beratungsschein nicht vor dem Anwaltstermin beantragt
- • Angelegenheit betrifft Strafrecht (PKH statt Beratungshilfe)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Angelegenheit könnte auch ohne Anwalt geregelt werden
- • Einkommen zu hoch
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit geringem Einkommen, die anwaltliche Beratung für außergerichtliche Angelegenheiten benötigen.
Einkommensgrenze
Ähnliche Grenzen wie Prozesskostenhilfe.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beratungsschein nicht vor dem Anwaltstermin beantragt
- •Angelegenheit betrifft Strafrecht (PKH statt Beratungshilfe)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Angelegenheit könnte auch ohne Anwalt geregelt werden
- •Einkommen zu hoch
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.