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Recht & Justiz

Beratungshilfe beantragen

Staatliche Kostenübernahme für außergerichtliche Rechtsberatung bei einem Anwalt für einkommensschwache Personen.

Bearbeitung: 3 Tage
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen

    Mit Einkommensnachweis und Beschreibung des Rechtsanliegens.

  2. 2

    Beratungsschein zum Anwalt mitnehmen

    Anwalt darf maximal 15 € Eigenanteil verlangen.

  3. 3

    Anwaltliche Beratung wahrnehmen

    Einmalige Beratung je Angelegenheit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. ca. 1 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Beratungsschein nicht vor dem Anwaltstermin beantragt
  • Angelegenheit betrifft Strafrecht (PKH statt Beratungshilfe)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Angelegenheit könnte auch ohne Anwalt geregelt werden
  • Einkommen zu hoch

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit geringem Einkommen, die anwaltliche Beratung für außergerichtliche Angelegenheiten benötigen.

Einkommensgrenze

Ähnliche Grenzen wie Prozesskostenhilfe.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Beratungsschein nicht vor dem Anwaltstermin beantragt
  • Angelegenheit betrifft Strafrecht (PKH statt Beratungshilfe)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Angelegenheit könnte auch ohne Anwalt geregelt werden
  • Einkommen zu hoch

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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