Prozesskostenhilfe beantragen
Staatliche Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten für einkommensschwache Personen, die Klage erheben oder sich verteidigen müssen.
So gehen Sie vor
- 1
PKH-Antrag beim zuständigen Gericht einreichen
Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Formular).
- 2
Prüfung durch das Gericht
Gericht prüft Erfolgsaussichten und Bedürftigkeit.
- 3
Bewilligung der PKH
Übernahme der Gerichts- und ggf. Anwaltskosten, ggf. mit Ratenzahlung.
Benötigte Unterlagen
- Erklärung über persönliche und wirtschaftliche VerhältnissePflicht
Amtliches Formular zur PKH-Antragstellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nach Klageerhebung gestellt, ohne vorherige PKH-Bewilligung abzuwarten
- • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- • Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
- • Einkommen übersteigt die Grenzwerte
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können und deren Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Einkommensgrenze
Abhängig von Einkommen, Vermögen und Familiengröße.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nach Klageerhebung gestellt, ohne vorherige PKH-Bewilligung abzuwarten
- •Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
- •Einkommen übersteigt die Grenzwerte
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.