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Recht & Justiz

Prozesskostenhilfe beantragen

Staatliche Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten für einkommensschwache Personen, die Klage erheben oder sich verteidigen müssen.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    PKH-Antrag beim zuständigen Gericht einreichen

    Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (amtl. Formular).

  2. 2

    Prüfung durch das Gericht

    Gericht prüft Erfolgsaussichten und Bedürftigkeit.

  3. 3

    Bewilligung der PKH

    Übernahme der Gerichts- und ggf. Anwaltskosten, ggf. mit Ratenzahlung.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche VerhältnissePflicht

    Amtliches Formular zur PKH-Antragstellung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nach Klageerhebung gestellt, ohne vorherige PKH-Bewilligung abzuwarten
  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
  • Einkommen übersteigt die Grenzwerte

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können und deren Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Einkommensgrenze

Abhängig von Einkommen, Vermögen und Familiengröße.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nach Klageerhebung gestellt, ohne vorherige PKH-Bewilligung abzuwarten
  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
  • Einkommen übersteigt die Grenzwerte

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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