Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn Angehörige oder der Nachlass dies nicht leisten können.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag vor Beauftragung stellen
Möglichst vor Abschluss des Bestattungsvertrags beim Sozialamt stellen.
- 2
Kostenvoranschlag einreichen
Vom Bestattungsunternehmen, Beschränkung auf 'einfache, ortsübliche' Bestattung.
- 3
Bewilligung und Zahlung
Direkt an das Bestattungsunternehmen oder Erstattung.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
- Kostenvoranschlag BestatterPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag erst nach Bezahlung/Beauftragung des Bestatters gestellt
- • Keine Kostenvoranschläge eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verpflichtete Person verfügt über ausreichendes Einkommen/Vermögen
- • Kosten übersteigen den Rahmen einer ortsüblichen einfachen Bestattung
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die zur Bestattung verpflichtet sind (z. B. Angehörige) und denen die Kosten nicht zumutbar ist.
Einkommensgrenze
Einkommens- und Vermögensprüfung nach SGB XII; Bedürftigkeit erforderlich.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag erst nach Bezahlung/Beauftragung des Bestatters gestellt
- •Keine Kostenvoranschläge eingeholt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verpflichtete Person verfügt über ausreichendes Einkommen/Vermögen
- •Kosten übersteigen den Rahmen einer ortsüblichen einfachen Bestattung
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.