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Sozialleistungen

Übernahme der Bestattungskosten beantragen

Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch das Sozialamt, wenn Angehörige oder der Nachlass dies nicht leisten können.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag vor Beauftragung stellen

    Möglichst vor Abschluss des Bestattungsvertrags beim Sozialamt stellen.

  2. 2

    Kostenvoranschlag einreichen

    Vom Bestattungsunternehmen, Beschränkung auf 'einfache, ortsübliche' Bestattung.

  3. 3

    Bewilligung und Zahlung

    Direkt an das Bestattungsunternehmen oder Erstattung.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht
  • Kostenvoranschlag BestatterPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach Bezahlung/Beauftragung des Bestatters gestellt
  • Keine Kostenvoranschläge eingeholt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verpflichtete Person verfügt über ausreichendes Einkommen/Vermögen
  • Kosten übersteigen den Rahmen einer ortsüblichen einfachen Bestattung

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die zur Bestattung verpflichtet sind (z. B. Angehörige) und denen die Kosten nicht zumutbar ist.

Einkommensgrenze

Einkommens- und Vermögensprüfung nach SGB XII; Bedürftigkeit erforderlich.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst nach Bezahlung/Beauftragung des Bestatters gestellt
  • Keine Kostenvoranschläge eingeholt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verpflichtete Person verfügt über ausreichendes Einkommen/Vermögen
  • Kosten übersteigen den Rahmen einer ortsüblichen einfachen Bestattung

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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