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Sozialleistungen

Sterbegeld beantragen (Beihilfe)

Antrag auf Sterbegeld aus der Beihilfe für Beamte/Versorgungsempfänger oder vergleichbare Zuschüsse berufsständischer Versorgungswerke beim Tod naher Angehöriger.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Beihilfestelle stellen

    Mit Sterbeurkunde und Nachweis der Beihilfeberechtigung.

  2. 2

    Auszahlung

    An die Erben bzw. Hinterbliebenen.

Benötigte Unterlagen

  • SterbeurkundePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antragsfrist versäumt
  • Sterbeurkunde nicht im Original/beglaubigt eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes nicht beihilfeberechtigt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Beihilfeberechtigte (Beamte, Pensionäre) bzw. deren Hinterbliebene beim Tod des Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antragsfrist versäumt
  • Sterbeurkunde nicht im Original/beglaubigt eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes nicht beihilfeberechtigt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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