Sterbegeld beantragen (Beihilfe)
Antrag auf Sterbegeld aus der Beihilfe für Beamte/Versorgungsempfänger oder vergleichbare Zuschüsse berufsständischer Versorgungswerke beim Tod naher Angehöriger.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Beihilfestelle stellen
Mit Sterbeurkunde und Nachweis der Beihilfeberechtigung.
- 2
Auszahlung
An die Erben bzw. Hinterbliebenen.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antragsfrist versäumt
- • Sterbeurkunde nicht im Original/beglaubigt eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes nicht beihilfeberechtigt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beihilfeberechtigte (Beamte, Pensionäre) bzw. deren Hinterbliebene beim Tod des Beihilfeberechtigten oder eines berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antragsfrist versäumt
- •Sterbeurkunde nicht im Original/beglaubigt eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verstorbener war zum Zeitpunkt des Todes nicht beihilfeberechtigt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.